Satzung
Auszug:
§ 2 Zweck
(1) Der Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen mit Behinderung und ehrenamtlich Aktiven. Diese Menschen arbeiten dafür, dass Menschen mit Behinderung besser leben können.
(2) Der Verein hat besonders diese Aufgaben für Menschen mit Behinderung:
- Beratungs- und Betreuungsangebote zu entwickeln und umzusetzen
- Hilfe für Menschen, die besonders viel Unterstützung brauchen
- Förderung von Sport für Menschen mit Behinderung
- Förderung von barrierefreiem Reisen und Urlaub
- Angebote für Pflege und Assistenz
(3) Der Verein verfolgt nur gemeinnützige Ziele (der Verein darf kein Geld für sich behalten). Das Ziel ist nicht nur, das Leben von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Der Verein will auch Barrierefreiheit im Alltag und bei Reisen und Freizeit fördern.
(4) Der Verein arbeitet ohne Gewinn. Das Vereinsgeld darf nur für Zwecke aus der Satzung genutzt werden. Niemand darf mit Vereinsgeld privat profitieren. Alle Ämter im Verein sind ehrenamtlich. Kosten werden nur dann zurückgezahlt, wenn der Vorstand das beschlossen hat.